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Waffengesetz

Ihr Recht in puncto Waffen

Für Jäger und Sportschützen sowie Waffensammler gelten nach dem Deutschen Waffengesetz folgende Bestimmungen:

 

GENEHMIGUNGSPFLICHTIGER ERWERB

  Legitimation beim Erwerb durch Anmeldepflicht Führen
Waffen über 60 cm Gesamtlänge    
Repetierflinten A B D Erwerb innerhalb von 2 Wochen der zuständigen Behörde melden Zulässig nur

1.) bei der Jagdausübung, Hin- und Rückweg: Erforderliche Dokumente sind Jagdschein, Waffenkarte und Personalausweis.
Achtung: Jagdwaffen dürfen nur innerhalb des Reviers schussbereit geführt werden.

2.) auf Schießstätten. Erforderliche Dokumente sind Waffenbesitzkarte und Personalausweis.

3.) innerhalb der eigenen Wohnung, befriedetem Besitztum und in eigenen Geschäftsräumen.

Zulässig mit

4.) Waffenschein im Rahmen der dort aufgeführten Bedingungen, notwendige Dokumente: Waffenbesitzkarte und Personalausweis
Bockdoppelflinten A B C D
Doppelflinten A B C D
Selbstladeflinten, deren Magazine nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen A B D
Selbstladefl inten, deren Magazine mehr als 2 Patronen aufnehmen B D
Repetierbüchsen A B C D
Kipplaufbüchsen A B C D
Selbstladebüchsen, deren Magazine nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen A B D
Selbstladebüchsen, deren Magazine mehr als 2 Patronen aufnehmen B D
Kombinierte Waffen A B C D
Wechsel- und Austauschläufe mit Verschlüssen A B C D
mehrläufige Schwarzpulverwaffen mit Perkussionszündung A B C D
4-mm-Waffen A B C D
Luftgewehre über 7,5 Joule (einschüssig) A B C D
Waffen bis 60 cm Gesamtlänge
Pistolen und Revolver B C D
einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition B C D
mehrläufige Schwarzpulverwaffen mit Perkussionszündung B C D
Schwarzpulverrevolver B C D
Wechsel- und Austauschläufe mit Verschlüssen B C D
Munition
für Pistolen und Revolver F keine Anmeldung erforderlich
für Langwaffen (Flinten und Büchsen) A F
Leucht-, Knall- und Signalmunition im Kaliber 4 F
4 mm M 20 F
Schwarzpulver E Nur mit Sprengstofferlaubnisschein und Personalausweis oder Pass.
Nitro-Cellulosepulver E

A Jagdschein
B Grüne WBK mit gültigem Voreintrag
C Sportschützen-WBK (gelbe WBK nach § 14 Abs. 4)
D Rote WBK (Sammler)
E Sprengstoff-Erlaubnisschein
F Munitionserlaubnis (durch Eintrag in WBK oder Munitionserwerbschein)

 

 

GENEHMIGUNGSFREIER ERWERB

  Legitimation beim Erwerb durch Anmeldepflicht Führen
Luftdruck-Federdruck-, CO2- und Softair-Waffen bis 7,5 Joule mit Kennzeichen „F“ einschüssige Schwarzpulver-Waffen mit Perskussionszündung oder Steinschlosszündung-Einsteckläufe mit Zulassungszeichen PTB Salutwaffen und Druckluftumbauten mit Zulassungzeichen „BKA“, Armbruste, Bajonette, Säbel, Schwerter ab 18 Jahre keine Anmeldung erforderlich erlaubnisfrei: eigene Wohnung, befriedetes Besitztum, Geschäftsräume.
erlaubnispflichtig:
außerhalb der eigenen Wohnung, befriedetem Besitztum oder Geschäftsräumen. Waffenschein mit Personalausweis oder Pass erforderlich.
Schreckschuss-, Signal- und Gaswaffen mit PTB Kennzeichen ab 18 Jahre keine Anmeldung erforderlich Wer seine Waffe außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums führen will, braucht einen „kleinen Waffenschein“. Er wird ohne Prüfung eines Bedürfnisses erteilt. Der Antragsteller muss nur das erforderliche Alter besitzen und „zuverlässig“ sein.
CN/CS Gasspray ab 14 Jahre keine Anmeldung erforderlich grundsätzlich erlaubnisfrei
Pfefferspray („Verwendung nur gegen Tiere“) ab 18 Jahre
Elektroschocker mit Prüfzeichen (bis 31.03.2005 auch ohne Prüfzeichen) ab 18 Jahre
Pfeil und Bogen ohne Altersbeschr.
Knall-/Gaspatronen und Signaleffekte im Kaliber 15 ab 18 Jahre
Patronen für genehmigungsfreie Waffen ab 18 Jahre
Zündhütchen ab 18 Jahre
Geschosse und Hülsen, Diabolokugeln für Luftdruckwaffen ohne Altersbeschr.

Wir weisen darauf hin, dass genehmigungspflichtige Schusswaffen und Munition in einem Behältnis von mindestens DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (oder Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992) absolut gegen Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren sind und dass die Aufbewahrung von der Behörde jederzeit überprüft werden kann. Verstoß stellt zum einen eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zum Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse führen.

Diese Tabelle dient lediglich der Grundorientierung, Rechtsirrtümer vorbehalten.